ERSTER PROJEKTAUFRUF FÜR DAS LEADER-Förderprogramm 2023-2027


Ab jetzt können Sie sich um LEADER-Fördermittel bewerben!

Die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Württembergisches Allgäu ruft ab 16. Januar 2024 zur ersten
Projekteinreichung für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 auf. Projektanträge für eine LEADERFörderung
können bis zum 29. Februar 2024 von allen Interessenten gestellt werden.
Projektträger:innen können Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Kommunen sowie weitere
Institutionen sein.

Start des Projektaufrufs: Dienstag, 16. Januar 2024

Stichtag für die Einreichung der Anträge: Donnerstag, 29. Februar 2024

Höhe des ausgelobten Fördermittel-Budgets:
750.000 € EU-Mittel
zzgl. korrespondierender nationaler Kofinanzierungsmittel:
ELR (Entwicklung Ländlicher Raum)
LPR (Landschaftspflegerichtlinie)
private nicht-investive Projekte
IMF (Innovative Maßnahmen für Frauen)

Zugelassene Förder-Module: Alle

Zugelassene Handlungsfelder:
Alle drei Handlungsfelder des Regionalen
Entwicklungskonzepts
➢ HF1 Bürger- und KulturLand Allgäu
➢ HF2 Freizeit- und NaturLand Allgäu
➢ HF3 Wirtschaft- und InnovationsLand Allgäu

Hinweis auf die Förderrichtlinien:
Voraussetzung für eine LEADER-Förderung ist die
Kompatibilität eines Projekts mit der VwV-LEADER sowie dem
MEPL III.

Voraussichtlicher Termin der Auswahlsitzung (Sitzung Lokaler Steuerungskreis):
Dienstag, 14. Mai 2024

Formular zum Einreichen der Projektanträge:
Projektdatenblatt LEADER-Förderprogramm


Hinweise zum Projektdatenblatt:
Das Projektdatenblatt ist das zentrale Antragsformular, um
sich um Fördermittel zu bewerben und muss daher alle
wichtigen Eckdaten des Projektes beinhalten.

Adresse für die Einreichung der Anträge:
Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e. V.
LEADER-Geschäftsstelle
Herrenstraße 9
88353 Kißlegg
E-Mail: info@re-wa.eu

Eine Einreichung der Unterlagen ist vorab per E-Mail möglich.
Nach Bearbeitung durch die Geschäftsstelle ist eine Originalunterschrift des Projektträgers auf dem
Projektdatenblatt erforderlich.

Hinweise auf die Auswahlkriterien:
Die Förderanträge werden vom Auswahlgremium der LAG
Württembergisches Allgäu, dem sog. Lokalen
Steuerungskreis (LSK), nach einem transparenten und
überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver
Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und
beschlossen.
Die Bewertungskriterien und weitere Informationen zum
Projektauswahlverfahren finden Sie hier:
➢ Projektbewertungsmatrix
➢ Regionales Entwicklungskonzept 2023-2027
➢ Geschäftsordnung des LSK


Weitere unterstützende Informationen und Unterlagen zur Antragsstellung:
➢ DIN 276 - Kostenberechnung für Hochbauten
➢ Fördersatztabelle
➢ Übersicht Handlungsfelder

- Gefördert werden Projekte, die in einer der 18 Kommunen des Aktionsgebiets
Württembergisches Allgäu umgesetzt werden. Hierzu gehören die Städte Bad Wurzach, Isny,
Leutkirch und Wangen sowie die Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl,
Bodnegg, Grünkraut, Kißlegg, Neukirch, Rot a. d. Rot, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg.

- Weiter müssen sich die Projektideen in den Handlungsfeldern des Regionalen
Entwicklungskonzepts der neuen Förderperiode 2023-2027 (REK 2023-2027) wiederfinden. Das
heißt, sie müssen mindestens einem der folgenden Handlungsfeld zugeordnet werden können:
➢ HF1 Bürger- und KulturLand Allgäu
➢ HF2 Freizeit- und NaturLand Allgäu
➢ HF3 Wirtschaft- und InnovationsLand Allgäu

- Beantragt werden können Projekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer sind als
700.000 € (netto). Die Mindestfördersumme liegt bei 5.000 €.

- Reichen Sie Ihren Projektantrag mit folgendem Formular ein: Projektdatenblatt

- Das Auswahlgremium der LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu wird voraussichtlich
am 14. Mai 2024 über die Anträge entscheiden. Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit Ihres
Projektbeschlusses nach dem Auswahltermin begrenzt ist. I.d.R. müssen Sie innerhalb von drei
Monaten der zuständigen Bewilligungsbehörde alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen, um die
Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären.

Ihre Ansprechpartnerinnen:
Maria Rigal | Tel. 07563-63149-44 | E-Mail: maria.rigal@re-wa.eu
Daniela Hohl | Tel. 07563-63149-46 | E-Mail: daniela.hohl@re-wa.eu