Dienstleistungen
Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle kommunalen Dienstleistungen von der Anmeldung eines Wohnsitzes bis zur Ausstellung von Führungszeugnissen. Zu jeder Dienstleistungen sind die notwendigen Schritte, Ansprechpartner, Unterlagen und Formulare aufgeführt.
Hinweise zur Bedienung:
Über die Buchstabenleiste A-Z können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben der Titel der Verfahrensbeschreibungen treffen. Klicken Sie zum Beispiel auf "M", erhalten Sie eine Liste von Verfahrenstypen, die im Titel ein "M" als Anfangsbuchstabe führen.
Mindestlohn durchsetzen
Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns. Sie kann Einsicht in Geschäftsunterlagen wie Arbeitsverträge nehmen und die Erstellung von Dokumenten von Arbeitgebern verlangen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000 sanktioniert werden. Außerdem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Zuständige Stelle
das Hauptzollamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie verdienen weniger als EUR 8,84 brutto pro geleisteter Arbeitsstunde.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die Mindestlohn-Hotline:
- per Telefon: 030 602 800 28; Montag bis Donnerstag 8:00 - 20:00 Uhr
- per Fax: 0228 99 527-2965
- per E-Mail: mindestlohn@buergerservice.bund.de
Bei Beschwerden, die eine Einschaltung des Zolls notwendig machen, werden Sie direkt an die jeweilige Stelle des Zolls vermittelt.
Daneben haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Mindestlohnanspruch beim zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.