Steuerliche Vergünstigungen für Familien
- Kinderfreibetrag
EUR: 2.810
Gegebenfalls erhalten Sie stattdessen Kindergeld, je nachdem was für Sie günstiger ist. - Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung
EUR 1.464 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
EUR 4.260 zuzüglich EUR 240 je weiterem Kind - Kinderbetreuungskosten:
2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Kind und Jahr
Das gilt für Alleinerziehende und Eheleute. - Schulgeld:
30 % des gezahlten Schuldgelds ohne die Kosten für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung, höchstens EUR 5.000 pro Kind und Jahr - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Ihr Kind: individuell und unter Vorliegen weiterer Voraussetzungen
- Aufwendungen für ein volljähriges Kind, das eine Berufsausbildung macht und dazu auswärtig untergebracht ist:
bis zu EUR 1.200
Voraussetzung ist, dass Sie für dieses Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben. - Elterngeld: steuerfrei, es wird jedoch für die Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes Ihren übrigen Einkünften zugerechnet.
- Zahlungen Ihres Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder unter sechs Jahren und für die kurzfristige Betreuung von Kindern aus beruflichen Gründen: steuerfrei
Ehepaare mit oder ohne Kinder und Alleinstehende mit Kindern stehen als Familien unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Für die Erziehung der Kinder entstehen den Familien erhebliche Kosten. Die daraus resultierende Mehrbelastung wird durch diese Steuervergünstigungen zumindest teilweise abgemildert.
Vertiefende Informationen
Zugehörige Leistungen
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung beantragen
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Förderung beantragen
- Kinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung beantragen
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat als Vertreterin des Finanzministeriumsihn am 05.01.2023 freigegeben.