Dienstleistungen
Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle kommunalen Dienstleistungen von der Anmeldung eines Wohnsitzes bis zur Ausstellung von Führungszeugnissen. Zu jeder Dienstleistungen sind die notwendigen Schritte, Ansprechpartner, Unterlagen und Formulare aufgeführt.
Hinweise zur Bedienung:
Über die Buchstabenleiste A-Z können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben der Titel der Verfahrensbeschreibungen treffen. Klicken Sie zum Beispiel auf "M", erhalten Sie eine Liste von Verfahrenstypen, die im Titel ein "M" als Anfangsbuchstabe führen.
Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Das Berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule. Es wird in folgenden Profilen angeboten:
- Wirtschaftswissenschaftliches Profil
- Technisches Profil
- Lebens- und Humanwissenschaftliches Profil
Es baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.
Derzeit gibt es in Baden-Württemberg 20 Standorte.
Zuständige Stelle
das gewählte berufliche Gymnasium
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Aufnahme ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich. Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Von der Gemeinschaftsschule (erweitertes Niveau in allen Fächern): Versetzung in die Klasse 8 (ohne Aufnahmeprüfung)
- Vom mittleren Niveau der Realschule oderder Gemeinschaftsschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (je nach Noten mit oder ohne Aufnahmeprüfung)
- Vom grundlegendem Niveau der Realschule oder der Gemeinschaftsschule bzw. von der Werkrealschule oder der Hauptschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (mit Aufnahmeprüfung)
Verfahrensablauf
Die Eltern müssen ihr Kind schriftlich bei der jeweiligen Schule anmelden.
Die Schulleitung entscheidet und benachrichtigt die Eltern schriftlich über die Aufnahme.
Fristen
Anmeldungen sind bis zum ersten Schultag nach den Pfingstferien jeweils für das kommende Schuljahr möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Zeugnis über die Leistungen im laufenden Schuljahr
Das Jahreszeugnis müssen Sie als beglaubigte Abschrift nachreichen.
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
0Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.01.2023 freigegeben.