Dienstleistungen
Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle kommunalen Dienstleistungen von der Anmeldung eines Wohnsitzes bis zur Ausstellung von Führungszeugnissen. Zu jeder Dienstleistungen sind die notwendigen Schritte, Ansprechpartner, Unterlagen und Formulare aufgeführt.
Hinweise zur Bedienung:
Über die Buchstabenleiste A-Z können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben der Titel der Verfahrensbeschreibungen treffen. Klicken Sie zum Beispiel auf "M", erhalten Sie eine Liste von Verfahrenstypen, die im Titel ein "M" als Anfangsbuchstabe führen.
Reise- und Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einreichen
Kosten, welche von Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger gegebenenfalls übernommen werden, sind beispielsweise
- Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
- Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport) sowie
- Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten).
Ihre Belege können Sie online per Datei-Upload bei Ihrem Unfallversicherungsträger einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- die gewerblichen Berufsgenossenschaften,
- die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und
- der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall
- Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit
Verfahrensablauf
Das Einreichen der Kostenbelege bei Ihrem Versicherungsträger erfolgt online per Webformular.
- Füllen Sie das Onlineformular durch die Beantwortung der dort gestellten Fragen aus. Laden Sie dann die Belege in den zugelassenen Dateiformaten hoch und senden Sie das Webformular ab. Halten Sie zum Ausfüllen des Formulars den Namen Ihres Unfallversicherungsträgers und das Aktenzeichen bereit.
- Ihre Unterlagen werden automatisch an Ihren Unfallversicherungsträger weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie eine Nachricht Ihres Versicherers per Post und es erfolgt eine Erstattung der Kosten an Ihre dort bekannte Bankverbindung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Kostenbelege, Rechnungen und Quittungen in den Dateiformaten PDF, JPG, TIF, PNG
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesarbeitsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.04.2019 freigegeben.