Gewässerunterhaltung
Liebe Grabenanrainer und Betroffene,
die Anmeldung zur diesjährigen Grabenunterhaltung erfolgt schriftlich über das neue Anmeldeformular und die Eintragung des betroffenen Gewässerabschnittes, welcher aus dem neuen Gewässerkataster entnommen werden kann. Die Anmeldung notwendiger Unterhaltungsarbeiten am Graben ist bis zum 01.09.2023 zwingend erforderlich.
Die Anmeldung muss schriftlich mit Angabe des Gewässerabschnittes erfolgen. Bei Fragen zum Gewässerabschnitt u.a. sind wir auch gerne behilflich.
Anmeldungen nach dem 01.09. können erst nächstes Jahr berücksichtigt werden. Erforderliche Maßnahmen müssen jedes Jahr neu angemeldet und genehmigt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an Rüdiger Frank 07528/92092-16, Email frank@neukirch-gemeinde.de und im Vertretungsfall Frau Lisa Richter 07528/92092-17, Email richter@neukirch-gemeinde.de
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Gewässerunterhaltung
Unterlagen zur Anmeldung Grabenpflege 2023
Antrag Anmeldung Grabenunterhaltung
• Gewässerabschnitte Neukirch mit Orthophoto
• Gewässerabschnitte s/w Liegenschaftskataster
Ihre
Gemeindeverwaltung