Öffentliche Bekanntmachung

9. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonstiges Sondergebiet‚ Sporthalle Manzenberg“ in einem Teilbereich der Stadt Tettnang

- Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB -


Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tettnang-Neukirch hat am 05.04.2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 14.11.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die daraufhin durchgeführte öffentliche Auslegung muss wiederholt werden, da die vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der öffentlichen Bekanntmachung nicht benannt wurden.

1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Siedlungsrand der Stadt Tettnang. Im Norden liegen die Gebäude des Montfortgymnasiums und der Realschule sowie die Stadthalle. Östlich grenzt Wohnbebauung sowie südlich davon der bestehende Sportplatz und das Manzenbergstadion an. Im Südwesten befinden sich Grünflächen.
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Gesamtfläche von rd. 1,31 ha und beinhaltet die Flurstücke / Teile der Flurstücke 1499/1, 1500, 1520, 1522/7, 1526 und 1530/1.
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

2. Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung
Mit der vorliegenden 9. Änderung des Flächennutzungsplans sollen – analog zum Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Sporthalle Manzenberg“ – die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung einer Sporthalle für den Schulcampus Manzenberg geschaffen werden.

3. Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
• Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sporthalle Manzenberg“ vom 07.11.2022 mit Aussagen zur Berück-sichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten der Schutzgüter

• Mensch / Gesundheit,
• Tiere und Pflanzen,
• biologische Vielfalt und FFH-Relevanz,
• Fläche,
• Boden,
• Wasser,
• Luft / Klima,
• Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter

und deren jeweiliger Wechselwirkungen. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Sporthalle Manzenberg“ vom 11.11.2022 mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen.
4. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans, bestehend aus Begründung inklusive Anlagen (Planteil, Abwägungsprotokoll, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) wird in der Zeit vom 28.09.2023 bis einschließlich 03.11.2023 im Internet unter https://www.tettnang.de/de/entwickeln/aktuelle-beteiligungsverfahren/ veröffent-licht.
Die Planunterlagen können während der Offenlage auch digital über http://www.neukirch-gemeinde.de/site/Neukirch/node/1243732/Lde/index.html eingesehen und heruntergeladen werden.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die Planungen informieren und sich dazu äußern.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
• Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
• Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberück-sichtigt bleiben.
• Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: Stadtplanung@tettnang.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Tettnang (Montfortplatz 7, 2. OG im Geschäftsbereich Planen und Bauen) oder im Rathaus der Gemeinde Neukirch (Schulstraße 3, 88099 Neukirch) während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
• Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
• Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Tettnang (Montfort-platz 7, 2. OG im Geschäftsbereich Planen und Bauen) sowie im Rathaus der Gemeinde Neukirch (Schulstraße 3, 88099 Neukirch) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
• Für Menschen mit Gehbehinderung besteht im Rathaus der Stadt Tettnang auf Anfrage die Möglichkeit, die Unter-lagen im EG des Rathauses einzusehen. Bitte melden Sie sich hierfür an der Informationstheke des Bürgerser-vices.
• Vereinigungen i.S.d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
• Zusätzlich zur Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit findet eine Wiederholung der Beteiligung der Be-hörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Tettnang, 11.09.2023

Gez. Regine Rist
Verbandsvorsitzende