Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Tettnanger Straße" und örtliche Bauvorschriften hierzu
Veröffentlichung des Planentwurfs / Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch hat am 09.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Tettnanger Straße“ sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu gebilligt und beschlossen. Ebenso wurde Beschluss gefasst die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Entwurf besteht aus dem Lageplan, den textlichen Festsetzungen mit Hinweisen und der Begründung sowie den örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 09.12.2024.
Hier finden Sie die Unterlagen.
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