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Start des Vergabeverfahrens für unsere Bauplätze im Neubaugebiet „Tettnanger Straße“

 

 

Die Gemeinde startet das Vergabeverfahren für die gemeindeeigenen Bauplätze im Baugebiet „Tettnanger Straße“. Ab dem 31.07.2026 können sich Interessierte um einen Bauplatz bewerben.

 

Es gibt getrennte Vergabeverfahren für Bauplätze im Bereich Einfamilien/Doppelhäuser (Punktesystem) sowie für Baugrundstücke, welche für Investoren/Geschosswohnungsbau geeignet sind (Höchstgebotsverfahren).

 

Die Bewerbungsunterlagen mit Fragebogen sowie alle Informationen zu den Vergabekriterien, den verfügbaren Bauplätzen, den Grundstücksgrößen und den Kaufpreisen stehen ab dem Bewerbungsstart auf der Internetseite der Gemeinde sowie im Rathaus zur Abholung für beide Vergabeverfahren getrennt zur Verfügung.

 

https://www.neukirch-gemeinde.de/seite/613600/neubaugebiete.html

 

Mit der Vergabe der Baugrundstücke (EFH/DHH) möchte die Gemeinde insbesondere Familien, Paare und Einzelpersonen unterstützen, die ihren Lebensmittelpunkt langfristig in der Gemeinde etablieren oder weiter festigen möchten. Die Vergabe erfolgt nach den vom Gemeinderat beschlossenen Vergabekriterien und gewährleistet ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren.

 

Bei den Bauplätzen welche im Höchstgebotsverfahren vergeben werden, entfällt die Eigennutzungsverpflichtung. Entsprechend handelt es sich bei den Bauplatzinteressenten in der Regel um Kapitalanleger/Bauträger. Hier steht die Gewinnerzielungsabsicht bei Vermietung oder Verkauf im Vordergrund.

Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15.09.2026.

 Nach Ablauf der Frist werden alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen anhand der festgelegten Kriterien ausgewertet. Im Anschluss erfolgt die Zuteilung der Bauplätze.

 

Für Interessierte ist wichtig die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht einzureichen (Ausschlussfrist). 

 

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Rüdiger Frank, Tel. 07528/92092-16 ,  zur Verfügung.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen selbst sind an die Emailadresse  oder in Schriftform an die Gemeinde Neukirch, Schulstraße 3, 88099 Neukirch zu richten bzw. im Rathaus abzugeben.

 

Die Gemeinde freut sich auf zahlreiche Bewerbungen und darauf, mit dem neuen Baugebiet attraktiven Wohnraum für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde zu schaffen.

 

Ihre

Gemeindeverwaltung

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neukirch
Fr, 31. Juli 2026

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