Ausschreibung Jahresprogramm 2026
Die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2026 wurde am 23. Mai 2025 vom
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht.
Wie in den Vorjahren sollen auch im Programmjahr 2026 etwa die Hälfte der zur
Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“
eingesetzt werden. Im Wesentlichen werden die Inhalte der letzten Ausschreibung,
wie die prioritäre Förderung von Grundversorgungsprojekten und die Vorgabe, dass
Neubauten nur noch in „Holzbauweise“ förderfähig sind (Ausnahme Förderschwerpunkt
„Grundversorgung“), beibehalten.
Neu ist, dass der Neubau von Einfamilienhäusern von der Förderung ausgeschlossen ist und
jede neugeschaffene Wohneinheit grundsätzlich eine Wohnfläche von mindestens 35m² (nach WoFLV)
aufweisen soll. Um drohende Leerstände zu vermeiden, wird die Umnutzung von profanierten Kirchen
z.B. zu kommunalen Kultur- und Begegnungsstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen in den
Fokus der Förderung genommen. Eigenständig mit fossilen Brennstoffen (d.h. nicht erneuerbare
kohlenstoffhaltige Energiequellen wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl) betriebene Heizkessel
sind nicht mehr förderfähig.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.
Die Formulare werden zur Zeit überarbeitet und werden zeitnah zur Verfügung gestellt.
Die Anträge sind bis zum 30. September 2025 vorzulegen.
Hinweis:
Die Antragsunterlagen sind digital über die Cloud der Landesoberbehörde
IT Baden-Württemberg (BITBW) zu übermitteln. Dieses Verfahren ersetzt die
Übermittlung der Papierakte sowie alle im Verfahren vorgesehenen Mehrfertigungen.
Genaueres entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung sowie dem beiliegenden
Merkblatt zur digitalen Antragstellung.
Sämtliche weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung
Weitere Informationen
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