Wahlbekanntmachungen
Bundestagswahl am 23.02.2025
Bürgermeisterwahl am 04.05.2025
Gemeinde Neukirch
Kreis Bodenseekreis
Die Stelle des/der hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Neukirch (ca. 2.780 Einwohner) ist infolge Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01.08.2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 04.05.2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 18.05.2025 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in §46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ausgeschlossenen Personen.
Bewerbungen können frühestens am Samstag, 15.02.2025, 00:00 Uhr und spätestens am Montag, 07.04.2025, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Neukirch, Schulstraße 3, 88099 Neukirch, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgender Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Neukirch, Schulstraße 3, 88099 Neukirch kostenfrei ausgegeben).
- Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 GemO vorliegt auf amtlichem Vordruck
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Eine Kandidatenvorstellung wird am 16.04.2025 um 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Neukirch, Schulstraße 17, 88099 Neukirch stattfinden.
Der bisherige Stelleninhaber bewirbt sich nach 24 Jahren nicht mehr.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl am 04.05.2025
Wahlscheinantrag zur Bürgermeisterwahl am 04.05.2025 bequem per Internet !
Zur Bürgermeisterwahl am 04.05.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.neukirch-gemeinde.dean. Sie können ihren Wahlscheinantrag hier erfassen.
Beim Aufruf des
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Briefwahlunterlagen können zur Bürgermeisterwahl am 04.05.2025 und für eine etwaige Stichwahl am 18.05.2025 beantragt werden.
Die Onlinebeantragung ist bis 01.05.2025, 12.00 Uhr möglich.
Die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 07528/92092-12.
Ihr Wahlamt
______________________________________________________
Muster Stimmzettel Bürgermeisterwahl 2025
Sie wollen vorab wissen, wie der Stimmzettel zur kommenden Bürgermeisterwahl am 04.05.2025 aussieht ?
Ihr
Wahlamt