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Europawahl am 09. Juni 2024-Allgemeine Information für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger


Sehr geehrte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der Gemeinde Neukirch,

vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.



Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können
entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde, hier bei der Gemeinde Neukirch eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch von uns Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Neukirch, Schulstr. 3, 88099 Neukirch – Einwohnermeldeamt, EG Zi. Nr. 1

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde Neukirch senden. (Bitte beachten Sie die Rathausöffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.


Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung Neukirch

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 12. März 2024

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