Ausschreibung Jahresprogramm 2025
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2025 wurde am 31. Mai 2024 vom
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht.
Wie in den Vorjahren sollen auch im Programmjahr 2025 etwa die Hälfte der zur
Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“
eingesetzt werden. Im Wesentlichen werden die Inhalte der letzten Ausschreibung,
wie die prioritäre Förderung von Grundversorgungsprojekten und die Vorgabe, dass
Neubauten nur noch in „Holzbauweise“ förderfähig sind (Ausnahme Förderschwerpunkt
„Grundversorgung“), beibehalten.
Neu ist, dass künftig alle beihilferelevanten Projekte an der neuen De-minimis-Verordnung
von max. 300.000 € ausgerichtet werden. Künftig ist damit in allen beihilferelevanten
Förderschwerpunkten eine einheitliche Förderung von regulär max. 250.000 € bzw.
300.000 € für Projekte in „Holzbauweise“ sowohl auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung,
wie auch der AGVO möglich.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.
Die Formulare werden zur Zeit überarbeitet und sollen ab Ende Juni zur Verfügung stehen.
Die Anträge sind bis zum 30. September 2024 vorzulegen.
Hinweis:
Die Antragsunterlagen sind digital über die Cloud der Landesoberbehörde
IT Baden-Württemberg (BITBW) zu übermitteln. Dieses Verfahren ersetzt die
Übermittlung der Papierakte sowie alle im Verfahren vorgesehenen Mehrfertigungen.
Genaueres entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung sowie dem beiliegenden
Merkblatt zur digitalen Antragstellung.
Sämtliche weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung
Weitere Informationen
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