BannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
  • Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG):

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Neukirch

Schulstr. 3
88099 Neukirch

Telefon 07528/92092-0
Telefax 07528/92092-44