Öffentliche Bekanntmachungen
Baugebiet Wohnquartier Fl. Nr. 170 und 172/1
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnquartier Fl. Nr. 170 und 172/1" und die örtlichen Bauvorschriften dazu
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch hat die Aufstellung des Bebauungsplanes " Wohnquartier Fl. Nr. 170 und 172/1" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlichen Sitzung am 18.05.2026 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes Neukirchs, südlich der Landesstraße L333 und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 170 und 172/1.
Erfordernis und Ziele der Planung:
Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
Berücksichtigung der siedlungsstrukturellen Ausgangslage im Rahmen der Erarbeitung der städtebaulichen Konzeption
Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Neukirch, den 29.05.2026
Hermann Roggors, Bürgermeister





