Bundestagswahlen
Alle vier Jahre findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft hat, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Akuelle Information zur Bundestagswahl 2025 am 23.02.2025
Der Wahltermin wurde vom Bundespräsidenten durch Anordnung vom 27.12.2024 auf den 23.02.2025 festgelegt. Gleichzeitig wurde die Anordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Letzter Tag für die Entscheidung über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder die Zulassung eines Kreiswahlvorschlages/Landesliste ist der 30.01.2025.
Nach Druckfreigabe der Stimmzettel durch das Landratsamt erfolgt der kompletter Druck des Kreiskontingents und die Auslieferung.
Wir gehen daher davon aus, dass die Stimmzettel frühestens bei uns ab dem 07.02. bzw. 10.02. vorliegen. Erst dann können auch die Briefwahlunterlagen herausgegeben werden.
Aktuell werden die Wahlbenachrichtigungen im kommunalen Rechenzentrum gedruckt. Voraussichtlich bis Ende Januar werden Sie an die Wahlberechtigten verschickt.
Weil die Zeit knapp ist, daher eine dringende Bitte an die Wahlberechtigten:
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl und der verkürzten Fristen wird der Zeitraum für die Beantragung der Briefwahl zeitlich nur sehr eingeschränkt möglich sein !
Der Zeitraum für die Briefwahl ist auf 14 Tage verkürzt gegenüber den sonst üblichen vier Wochen
Hierzu gilt die Empfehlung: „Wer wählen gehen kann, sollte keine Briefwahl machen“. Das betrifft natürlich nicht Menschen, denen der Gang ins Wahllokal schwer fällt, zum Beispiel Ältere. Die Wahllokale Neukirch (Stadt) und Neukirch (Land) werden wieder wie gewohnt in unserer Grundschule von 8.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein. Auch ist wieder ein Wahlcafé geplant.
Wenn dennoch die Briefwahl aus terminlichen Gründen schwierig ist, weisen wir auf die bewährte Möglichkeit hin die Wahlscheinanträge digitale zu stellen. Dies wird voraussichtlich bis Sonntag, 16. Februar, 23.59 Uhr, möglich sein. Der Link wird auf der Homepage der Gemeinde Neukirch www.neukirch-gemeinde.de auf der Startseite unter „aktuellen Neuigkeiten“ veröffentlicht. Für den digitalen Antrag sind die Wahlbezirksnummer und die individuelle Wählernummer notwendig. Diese sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Noch einfacher kann der Antrag über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Nach diesem Termin ist der Briefwahlantrag nur noch schriftlich, möglichst per E-Mail, oder vor Ort im Bürgeramt möglich.
Wer nach der Lieferung der Stimmzettel (voraussichtlich 10.02.) persönlich im Bürgeramt seinen Briefwahlantrag stellt, kann auch direkt dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten wählen. Hierfür ist wie bei den vergangenen Wahlen im Erdgeschoss eine Wahlkabine aufgestellt.
Bei Fragen zum Briefwahlantrag können Sie sich gerne an Frau Daniela Baumann Tel.: 0752892092-12, Email: oder bei allgemeinen Wahlfragen an Rüdiger Frank 07528/92092-16, Email: wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Weitere Infos zu Wahlen können auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin und des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg abgerufen werden.
https://www.bundeswahlleiterin.de/
Archiv Informationen zu vergangenen Wahlen:
Zu den Wahlergebnissen Bundestagswahl vom 24.09.2017
Zu den Wahlergebnissen Bundestagswahl vom 26.09.2021