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Grabenunterhaltung 2025 Pflegearbeiten notwendig ?

 

Die Gewässer II. Ordnung (fast alle Gewässer, außer kleine und kurze Gräben) stehen prinzipiell in der Zuständigkeit der Gemeinde. Nach §39 Wasserhaushaltsgesetz gehören zur Gewässerunterhaltung neben der Erhaltung des Gewässerbettes und der Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses insbesondere auch: 

·        die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss, 

  • die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen. Die Gewässer und ihre Ufer sind häufig auch gesetzlich geschützte Biotope.

 

So ist auch bei allen Unterhaltungsarbeiten der naturnahe Zustand zu erhalten, zu verbessern bzw. die naturnahe Entwicklung zu begünstigen. Naturnahe Gewässer befinden sich in einem stabilen Zustand und benötigen deshalb kaum Unterhaltungsaufwand. Schwieriger ist die Situation in moorigen Bereichen mit wenig Gefälle, bei welchen eine regelmäßigere Pflege erforderlich ist. Zu diesem und weiteren Unterhaltungsthemen wurde in der Vergangenheit bereits ausführlich informiert.

 

Alle notwendigen Arbeiten an den Neukircher Gräben sind zwingend bei der Gemeinde Neukirch mit dem in dieser Ausgabe veröffentlichten Anmeldeformular mit Angaben zum Gewässerabschnitt bis spätestens zum 01.08.2025schriftlich anzumelden. Nicht gemeldete Unterhaltungsarbeiten können erst im kommenden Jahr bei der Pflege berücksichtigt werden. Nähere Angaben zum Gewässerabschnitt finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.neukirch-gemeinde.de/seite/662414/gew%C3%A4sserunterhaltung.html

 

 

Rubrik Energie-Umwelt-Grabenunterhaltung. Dort sind die neu im Gewässerkataster gebildeten Gewässerabschnitte dargestellt sowie weitere Informationen zur Gewässerunterhaltung allgemein.

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne in Zusammenarbeit mit unserem Fachplaner Herrn Landschaftsarchitekt Rochus Hack aus Bodnegg (Email: , Tel. 07520/914052 zur Verfügung.

 

Bitte teilen Sie uns schriftlich unverzüglich mit, für welche Gewässer Sie in diesem Jahr noch eine Unterhaltung vorgesehen haben bzw. diese dringend notwendig ist oder Sie eine Beratung benötigen.

 

Meldung an:

Gemeinde Neukirch, Rüdiger Frank, Telefon: 07528/92092-16, 

 

Ihre Gemeindeverwaltung 

Neukirch

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neukirch
Do, 03. Juli 2025

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