Parksituation Hackenbergstraße
Liebe Mitbürger, Mitbürgerinnen,
Aktuell wird des Öfteren leider verstärkt gegen die geltenden Verkehrsregeln in der Hackenbergstraße verstoßen.
In den Zeiten der von Frühjahr bis Herbst dürfen die ausgewiesenen und markierten Stellflächen genutzt werden. Allerdings nicht die markierten Sperrflächen !
Dies hat auch seinen Grund. Bei Nutzung der Sperrflächen als Parkplatz wird sowohl im Brandfall die Zufahrt und Arbeit der Feuerwehr erheblich erschwert und teilweise unmöglich gemacht (z.B. das Aufstellen der Drehleiter). Auch privaten Zufahrten der dortigen Anlieger werden stark behindert und verursachen gefährliche Verkehrssituationen die so nicht geduldet werden können.
Parken auf einer Sperrfläche ist in Deutschland grundsätzlich verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit 25 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Zudem kann ein Fahrzeug, das auf einer Sperrfläche abgestellt wurde, abgeschleppt werden, wenn es den Verkehr behindert oder gefährdet, was zusätzliche Kosten verursacht.
Eine Sperrfläche ist ein Bereich der Fahrbahn, der durch die Fahrbahnmarkierung (Zeichen 298) gekennzeichnet ist und nicht von Fahrzeugen befahren oder genutzt werden darf. Sie dient der Verkehrssicherheit, indem sie den Verkehr gliedert und übersichtlicher gestaltet.
Die aktuellen Umbaumaßnahmen/Sanierungsarbeiten an der Tiefgarage sind uns bekannt und die damit verbundenen Schwierigkeiten.
Wir möchten dennoch die betroffenen Anwohner dringend bitten die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten und falls notwendig andere öffentliche Parkmöglichkeiten in Neukirch zu nutzen z.B. am Sportplatz Hüttensteige.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre
Gemeindeverwaltung
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