Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für Angelegenheiten der Grundsteuer zum 01. Januar 2022
Der Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis hat gem. § 196 Abs. 1 - 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in
Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg
die zonalen Bodenrichtwerte für den Geltungsbereich des Gutachterausschusses Östlicher Bodenseekreis zum
01. Januar 2022 ermittelt und in den Sitzungen am 29. Juni 2022 bzw. 09. Februar 2023 und 29. Juni 2023 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgten am 02. Juli 2022 bzw. am 18. Februar 2023 und am 02. Dezember 2023.
In der Sitzung des Gutachterausschusses am 28. August 2025 (Meckenbeuren, Neukirch und Tettnang) wurde die nachfolgende Fortschreibung durch Einfügung einer neuen Bodenrichtwertzone beschlossen. Diese wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Neukirch
Zone 99307643 – NK_BEW_Tettnanger Straße / Flst. Nr. 16/1
Einfügen einer neuen Bodenrichtwertzone mit Bauerwartungsland im Bereich des Flst. Nr. 16/1 in Neukirch. Aufstellungsbeschluss B-Plan „Tettnanger Straße“.
Die Bodenrichtwertkarten können unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter:
Friedrichshafen, den 28. August 2025
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses
gez. Obergfell
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