Räum- und Streupflicht in Neukirch
Bevor der Winter uns mit seiner Kälte, Schnee und Schneematsch im Griff hat, möchten wir bereits heute alle Straßenanlieger auf Ihre Räum- und Streupflicht hinweisen.
Wer muss räumen?
Die Straßenanlieger, also Hauseigentümer oder Besitzer (Mieter). Bei einseitigen Gehwegen ist nur derjenige Straßenanlieger verpflichtet, auf dessen Seite der Gehweg verläuft.
Was muss geräumt werden?
Gehwege die an einer Straße liegen auch Geh und Radwege, sofern kein Gehweg vorhanden ist, ist der Fahrbahnrad der Straße auf einer Breite von 1,00 m zu räumen (z.B. in verkehrsberuhigten Bereichen) aber auch Treppenwege. Geräumter Schnee oder auftauchendes Eis darf nicht dem Nachbarn (weder auf dessen Grundstück, noch auf die von ihm geräumte Fläche) zugeführt werden.
Haben mehrere Grundstücke eine gemeinsame Zufahrt oder Zugang zur sich erschließenden Straße oder liegen sie hintereinander zur gleichen Straße, so erstrecken sich die gemeinsam zu erfüllenden Pflichten wie oben beschrieben an die Straßenanlieger.
Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Der Kehrricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden.
Welche Streumittel dürfen verwendet werden?
Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege sowie die o. g. Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen (Sand und Splitt), dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfaltspflicht möglichst gefahrlos benützt werden können.
Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Gegebenenfalls sind diese Arbeiten zu wiederholen. Die Räum- und Streupflicht endet um 20.00 Uhr.
Bitte unterstützen Sie die Räumfahrzeuge, in dem Sie nicht am Straßenrand parken!
Aus den von der Gemeinde aufgestellten Kästen mit Streumaterial kann Splitt bzw. Sand in kleineren Mengen für den Winterdienst entnommen werden.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen

Bewegungsband in Neukirch offiziell eröffnet
Do, 01. Oktober 2026

Halbseitige Sperrung Hackenbergstraße
Fr, 25. September 2026





