Änderungen Baugesetzbuch (sog. Bauturbo) – frühzeitig abstimmen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Ende 2025 ist die Änderung des Baugesetzbuches (sog. Bau-Turob) in Kraft getreten. Hintergrund der bundesgesetzlichen Regelung ist der bestehende Wohnraummangel.
Mit den Neuregelungen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen.
Der Gemeinderat Neukirch hat in seiner Januar-Sitzung beschlossen, dass diese gesetzliche Möglichkeit auch in Neukirch zur Anwendung kommen kann. Damit können Bauvorhaben, die Abweichungen oder Befreiungen erfordern, künftig flexibler geprüft werden. Diese Regelung gilt nur für Wohnbauvorhaben.
Wichtig: Bitte nehmen Sie in diesen Fällen frühzeitig Kontakt mit der Gemeinde auf, bevor Sie Ihr Vorhaben konkret planen bzw. das entsprechende Baugenehmigungsverfahren starten. So können wir prüfen, ob der Bauturbo genutzt werden kann, mögliche Verzögerungen vermeiden und Ihr Projekt begleiten.
Ihre Gemeinde Neukirch
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