Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Wohnquartier Fl. Nr. 170 und 172/1" und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem Bebauungsplan "Wohnquartier Fl. Nr. 170 und 172/1" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Im Rathaus der Gemeinde Neukirch, Schulstraße 3, 88099 Neukirch, Zimmer 8 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 26.08.2026 bis 28.09.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Neukirch unter https://www.neukirch-gemeinde.de/seite/711496/bebauungspl%C3%A4ne-im-verfahren.html
(Rubrik auf der Homepage www.neukirch-gemeinde.de : Öffentliche Bekanntmachungen – Bebauungspläne im Verfahren)
im gleichen Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Neukirch, den 21.08.2026
Hermann Roggors, Bürgermeister
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