Umzug des Gewerbebetriebes
- Adresse ändern
- Checkliste zum Umzug
- Fahrzeug und Bewohnerparkausweis
- Meldepflicht
- Sonstige Ab- und Anmeldungen
- Umzug des Gewerbebetriebes
- Wohngeld und Wohnberechtigungsschein
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Freigabevermerk
05.10.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg





